Jeder Betroffene kann die nachstehenden Rechte wahrnehmen.

  • Der Betroffene kann Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten welcher Herkunft über ihn zu welchem Zweck gespeichert sind.
  • Der Betroffene hat einen Anspruch auf Berichtigung seiner personenbezogenen Daten, wenn sich diese als unrichtig erweisen. Ebenso kann er die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.
  • Der Betroffene ist berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen, wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten fehlt oder weggefallen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweck der Datenverarbeitung durch Zeitablauf oder aus anderen Gründen entfallen ist. Bestehende Aufbewahrungspflichten und einer Löschung entgegenstehende schutzwürdige Interessen müssen beachtet werden.
  • Der Betroffene hat ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung seiner Daten, das zu berücksichtigen ist, wenn sein schutzwürdiges Interesse aufgrund einer besonderen persönlichen Situation das Interesse an der Verarbeitung überwiegt. Dies gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Durchführung der Verarbeitung verpflichtet.
  • Der Betroffene kann nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verlangen. Als Ausnahmen nennt die DSGVO hier u.a. das Vorliegen einer Einwilligung, Rechtsansprüche, oder eines öffentlichen Interesses.
  • Der Betroffene hat grundsätzlich das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er dem TÜV AUSTRIA bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht (Recht auf Datenübertragbarkeit)

Bei der Bearbeitung von Anträgen zur Wahrung der Betroffenenrechte ist die Identität des Betroffenen zweifelsfrei festzustellen. Bei begründeten Zweifeln an der Identität können zusätzliche Angaben vom Antragsteller angefordert werden. Der Betroffene ist spätestens innerhalb eines Monats über alle ergriffenen Maßnahmen, die auf seinen Antrag hin erfolgt sind, zu informieren.

Sollte ein Betroffener eines der zuvor genannten Rechte bei einem Mitarbeiter der TÜV AUSTRIA Gruppe geltend machen wollen, hat dieser umgehend den DSK der jeweiligen Gesellschaft zu kontaktieren, der die weiteren Schritte veranlasst.

Die Stabstelle Datenschutzmanagement und das Team Legal der TÜV AUSTRIA HOLDING AG stehen bei der Wahrung der Betroffenenrechte ebenfalls beratend zur Verfügung.
Das Vorgehen wird in der Verfahrensbeschreibung VB-DSA-0100 „Gewährleistung der Betroffenenrechte gem. DSGVO“ beschrieben.