Dienstwagen: Informationen für Dienstwagen-Fahrer

Allgemein:

Ihr Fahrzeug ist entweder bei der Arval (ehemals UniCredit Leasing) (grüne bzw. rote Tankkarte) oder bei der ALD Automotive (blaue Tankkarte, weiße Fahrermappe) geleast. Alle Rechnungen von Werkstätten und Reifenhändlern müssen direkt auf die jeweilige Leasingfirma ausgestellt werden.

Das neue Fahrerhandbuch von Arval können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: https://www.arval.at/sites/at/files/media/arval_fahrerhandbuch_2020.pdf

Mobile App der Leasingfirmen:

Für eine einfachere und schneller Kontaktaufnahme mit den Leasingfirmen für Service- und/oder Reifenwechseltermine bzw. bei Schadensfällen können Sie auch die von den beiden Leasingfirmen angebotenen Handy-Apps nutzen.

·        Arval:

Sie können die Handy-App „MyArval“ im App-Store bzw. Google Playstore herunterladen. Eine genaue Anleitung finden Sie unter https://www.arval.at/de/servicebereich/fahrer-center.

·        ALD Automotive:

Sie können die Handy-App „MyALD“ im App-Store bzw. Google Playstore herunterladen. Eine genaue Anleitung finden Sie unter https://www.aldautomotive.at/fuer-unternehmen/tools/my-ald.

Unfall / Reparatur:

Die Schadensabwicklung wird direkt von der jeweiligen Leasingfirma übernommen.

·        Arval (ehemals UniCredit Leasing):

Die 24h Serviceline von Arval lautet 0800 / 29 19 44. Dort können Sie jederzeit anrufen, um einen Schadensfall zu melden. Den erforderlichen Unfallbericht schicken sie bitte eingescannt an schaden@arval.at. Falls Ihr Fahrzeug bei dem Unfall beschädigt worden ist, können Sie ebenfalls unter der oben genannten Nummer einen Reparaturtermin vereinbaren.

·        ALD Automotive:

In Ihrer ALD Fahrermappe ist die Telefonnummer der 24h Serviceline angegeben (0800/24 00 44). Dort können Sie jederzeit anrufen, um einen Schadensfall zu melden. Den erforderlichen Unfallbericht schicken sie bitte eingescannt an versicherung.at@aldautomotive.com. Falls Ihr Fahrzeug bei dem Unfall beschädigt worden ist, kontaktieren Sie bitte für einen Reparaturtermin eine Werkstatt aus dem Verzeichnis in Ihrer Fahrermappe unter dem Punkt „Unfall“. Bevor eine Reparatur durchgeführt werden darf, muss sich die jeweilige Werkstatt die Freigabe von der ALD Automotive einholen. Bei der jeweiligen Werkstatt geben Sie bitte einen ausgefüllten Auftragsschein ab, der sich hinten in Ihrer Fahrermappe befindet.

Service / Wartung:

Die vom Hersteller angegebenen Wartungsintervalle gemäß den Fahrzeugunterlagen sowie die §57a-Überprüfung müssen genau eingehalten werden. Service- und Wartungstermine können bei jeder Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers durchgeführt werden. Wichtig ist, dass der Werkstatt vorher mitgeteilt wird, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt, damit sich die Werkstatt eine entsprechende Freigabe bei der Leasingfirma einholen kann.

Die Rechnung muss von der Werkstatt immer auf die entsprechende Leasingfirma (ALD Automotive oder Arval) ausgestellt werden. Mitarbeiter mit einem Leasingfahrzeug der ALD Automotive müssen einen ausgefüllten Auftragsschein abgeben, der sich hinten in Ihrer Fahrermappe befindet.

Reifen:

Die Kosten für den Reifenwechsel sowie deren Einlagerung werden von der Leasingfirma (Arval, ALD Automotive) übernommen. Daher muss der Werkstatt bzw. dem Depot als Rechnungsadresse unbedingt jene der Leasingfirma angegeben werden. Bei der ALD Automotive muss ein Auftragsschein ausgefüllt und abgegeben werden. Diesen finden Sie hinten in Ihrer Fahrermappe.

Die gerade nicht benötigten Sommer- bzw. Winterreifen müssen immer bei einem Reifenhändler eingelagert werden. Dies kann bei allen gängigen Reifenhändlern (Point S, Profi Reifen, Euromaster, Top Reifen Team, 4Fleet Group) gemacht werden. Unter dem Link www.arval.at/de/servicebereich/fahrer-center

finden Sie unter dem Punkt „Reifenwechsel & Lagerung“ eine aktuelle Liste, die für beide Leasingfirmen genutzt werden kann.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reifen immer genügend Profiltiefe haben. Sollten Sie neue Reifen benötigen, können Sie diese bei allen gängigen Reifenhändlern wechseln lassen. Neue Reifen müssen von der jeweiligen Leasingfirma freigegeben werden.

Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April!

Noch vor Einbruch der kalten Jahreszeit sind fehlende Winterreifen zeitgerecht anzufordern bzw. vorhandene Winterreifen montieren zu lassen. Falls Sie mit Ihrem Fahrzeug in höher gelegene Gebiete fahren müssen, wo früher bzw. länger Schnee liegen kann, können Sie die Winterreifen natürlich entsprechend länger auf Ihrem Fahrzeug lassen.

Tanken:

Mit Ihrer OMV-Routex Tankkarte können Sie bei allen Tankstellen von OMV, Aral, BP, Eni und Statoil tanken. Den PIN-Code können Sie bei der Fuhrparkleitung unter der Nummer 05 0454-6454 erfragen.

Es muss bei jedem Tankvorgang bei der Bezahlung auch der korrekte Kilometerstand angegeben werden. Dies ermöglicht dem Fuhrparkmanagement, laufend die aktuelle Kilometerleistung mit der geplanten abzugleichen und rechtzeitig etwaige Anpassungen vornehmen zu können.

Falls sie aufgrund eines Werkstatttermins mit einem Leihfahrzeug unterwegs sind, geben Sie beim Bezahlen mit der Routexkarte bitte den Kilometerstand 999.999 ein.

Zudem möchten wir Sie bitten, Autobahntankstellen wenn möglich zu meiden, da diese erheblich teurer sind.

Vignette:

Seit der Einführung der digitalen Vignette kann nicht immer auf den ersten Blick festgestellt werden, ob das Fahrzeug eine gültige Vignette besitzt. In diesem Fall kann unter dem Link https://evidenz.asfinag.at/ geprüft werden, ob das Fahrzeug eine gültige digitale Vignette besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann mit der OMV-Routexkarte bei den oben genannten Tankstellenanbietern eine Vignette (digital oder geklebt) gekauft werden.

TÜV AUSTRIA Beklebung:

Alle neuen Dienstfahrzeuge werden schon bei der Auslieferung auf beiden Fronttüren jeweils unterhalb der Außenspiegel mit dem „TÜV AUSTRIA“ Logo und dem Internetschriftzug „www.tuv.at“ versehen. Das „TÜV AUSTRIA“ Logo ist in Fahrtrichtung immer vorne platziert. Zudem sind die Kennzeichen mit verchromten Kennzeichenhaltern mit „TÜV AUSTRIA“ Logo und dem Internetschriftzug umrandet.

Aufkleber Fahrerseite

Aufkleber Beifahrerseite:

Aufkleber Rückseite

Pflege:

Der Dienstnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug in sauberem und verkehrssicherem Zustand zu halten und in regelmäßigen Abständen innen wie außen zu reinigen. Die Kosten für eine einfache Außen- und Innenreinigung werden vom Dienstgeber übernommen. Dies soll aber keine übermäßige Nutzung von Waschanlagen zur Folge haben.

Strafzettel:

Strafzettel sind generell vom verursachenden Fahrer selbst zu bezahlen. Die Strafzettel werden von der Fuhrparkleitung bzw. den Mitarbeitern in den jeweiligen Geschäftsstellen, die die Post verteilen, an die jeweiligen Personen weitergeleitet. Der jeweilige Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Strafen fristgerecht gezahlt werden.

Auslandsfahrten:

Für Fahrten ins Ausland benötigen Sie für Ihr Dienstfahrzeug eine Auslandsvollmacht, damit Sie bei einer etwaigen Polizeikontrolle nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig fahren dürfen. Die Auslandsvollmacht ist beim Fuhrparkmanagement (DW 6454) zu beantragen.

Handyparken:

Mittlerweile ist schon in sehr vielen Städten die Funktion des Handyparkens verfügbar. Daher werden die Dienstwagenfahrer, die dienstlich Parkscheine ausfüllen müssen und bis jetzt das Handyparken noch nicht nutzen, gebeten, auf das Handyparken umzusteigen. Das Ausfüllen eines Parkscheins wird einfacher und Sie müssen auch nicht mehr zum Auto gehen, um einen weiteren Parkschein auszufüllen.

Für die Verwendung von Handyparken per SMS oder APP finden Sie die entsprechenden Informationen auf https://www.handyparken.at/standorte/. Hier sind auch einige Sonderregelungen bei der Buchung per SMS (z.B. in Graz und Linz) dargestellt. 

In manchen Städten müssen Handyparken-Nutzer in der Windschutzscheibe eine Parkvignette zwingend anbringen als Nachweis, dass sie Handyparken nutzen. Derzeit gilt diese Regelung für die Städte Bludenz, Graz, Innsbruck, Krems, Linz, Salzburg und Zell am See. Die Parkvignette gibt es in ausgewählten A1-Shops, beim Magistrat und im Internet auf folgender Seite zum Herunterladen.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Vignette in den angegebenen Städten gut sichtbar auf Ihrer Windschutzscheibe angebracht ist, damit Sie trotz gebuchtem Handyparken-Parkschein keinen Strafzettel bekommen.

Falls Sie das Handyparken auch privat nutzen möchten, können Sie in der APP ein zusätzliches Privatkonto einrichten, wo sie Ihre private Zahlungsmethode hinterlegen können.

Das Handyparken kann beim Fuhrparkmanagement (DW 6454) beantragt werden.